Aktuelles

Am 24.05. 2025 fand im Flußbett-Hotel in Gütersloh die Aufstellungsversammlung des Kreisverbandes der Unabhängigen Wähler in Kreis Gütersloh statt. Die Vorsitzende Frau Susanne Mittag begrüßte die zahlreich erschienenen Mitglieder. Nachdem das Wahlprogramm für die Kommunalwahl 2025 einstimmig verabschiedet wurde, wurden die Kandidaten für die einzelnen Wahlbezirke vorgestellt und gewählt. Dieses sind: Wahlbezirk 101 Gütersloh: Judith Wulf Wahlbezirk 102 Gütersloh: Dieter Börchers Wahlbezirk 103 Gütersloh: Norbert Heinrichsmeier Wahlbezirk 104 Gütersloh: Jannik Dresselhaus Wahlbezirk 105 Gütersloh: Dieter Hark Wahlbezirk 106 Gütersloh: Norbert Bohlmann Wahlbezirk 107 Gütersloh: Peter, Kalley Wahlbezirk 108 Gütersloh: Stefan, Gerdröwekamp Wahlbezirk 109 Rheda-Wiedenbrück: Günter, Wittkowski Wahlbezirk 110 Rheda-Wiedenbrück: Andrè Kunst Wahlbezirk 111 Rheda-Wiedenbrück: Bert, Goldfuß Wahlbezirk 112 Rheda-Wiedenbrück: Dr. Annegreth Schütze Wahlbezirk 113 Rietberg: Ralf, Langenscheid Wahlbezirk 114 Rietberg: Tanja Dresselhaus Wahlbezirk 115 Schloß Holte-Stukenbrock: Britta Rusch Wahlbezirk 116 Schloß Holte-Stukenbrock: Sara Steinbeck Wahlbezirk 117 Verl: Simone Anders Wahlbezirk 118 Verl: Frank-Hermann Schumacher Wahlbezirk 119 Harsewinkel: Johannes Sieweke Wahlbezirk 120 Harsewinkel/Herzebrock-Clarholz: Klaus Austermann Wahlbezirk 121 Versmold: Stefan Schrader Wahlbezirk 122 Versmold: Susanne, Stuckmann-Gale Wahlbezirk 123 Halle: Anja, Pohlmann Wahlbezirk 124 Halle: Karl-Heinz Wöstmann Wahlbezirk 125 Steinhagen/Harsewinkel: Michael Koch Wahlbezirk 126 Steinhagen: Klaus Peter Krebs Wahlbezirk 127 Herzebrock-Clarholz: Dirk Holtkamp Wahlbezirk 128 Werther: Reinhard Kreft Wahlbezirk 129 Borgholzhausen/Versmold: Manfred Stockhecke Wahlbezirk 130 Langenberg/Rietberg: Susanne Mittag Die ersten 10 Plätze der Reserveliste werden von folgenden Personen besetzt: 1. Dirk Holtkamp 2. Tanja Dresselhaus 3. Susanne Stuckmann-Gale 4. Norbert Heinrichsmeier 5. Stefan Gerdröwekamp 6. Susanne Mittag 7. Britta Rusch 8. Klaus Peter Krebs 9. Dieter Börchers 10. Reinhard Kreft Schwerpunkte für die kommenden 5 Jahre sind: Bildung • Weiterentwicklung und Modernisierung des Bildungssystems im Kreis GT, einschließlich der Berufsschulen • Förderung der Digitalisierung • Unterstützung der Förderschulen Finanzen • Konsolidierung des Kreishaushaltes • Ausgaben im Blick behalten • Nötige Investitionen ermöglichen Mobilität • Hinterfragen der Reaktivierung der TWE aufgrund hoher Kosten • Einführung von Schnellbussen, z. B. zwischen Rheda und Lippstadt • Ausbau der Radwege Gesundheitsversorgung Erhaltung der Krankenhausstandorte Stärkung der hausärztlichen Versorgung Entwicklung Fachärzte Zentren Sozialer Wohnungsbau • Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus • Förderung der Wohngebiete, z. B. durch die Kreisheimstätte Klima, Umwelt und Energie • Installation von Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen auf geeigneten Flächen • Nachhaltige Regionalplanung

Für die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 11.06.2025 bzw. des KA am 16.06.2025 und des KT am 30.06.2025 wird beantragt, dass die in der Drucksache 6399/1 dargestellten Einsparpotentiale in den verschiedenen Arbeitsbereichen des Jugendamtes in den Haushaltsansätzen der Folgejahre berücksichtigt werden sofern in diesen Bereichen neues Personal eingestellt wird, Weiterhin wird beantragt, das neugeschaffene und dann auch tatsächlich besetzte Stellen im Bereich des Jugendamtes durch Streichung anderer gleichwertiger Stellen im Gesamtstellenplan des Kreises mittelfristig ausgeglichen werden. Die Stellenmehrbedarf von 16,25 Stellen darf nicht zur Ausweitung/Erhöhung des Gesamtstellenplanes führen.

In der Sitzung des Kreistages am 17. Februar wurde der Haushalt 2025 verabschiedet. Die komplette Haushaltsrede unseres Fraktionssprechers Dirk Holtkamp können Sie hier in voller Länge nachlesen: Sehr geehrter Herr Landrat Adenauer Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Kreistages Sehr geehrte Zuschauer 2025 ist ein Jahr mit vielen Herausforderungen für den Kreis Gütersloh und seinen Einwohnern. Unsere Aufgaben als Mitglieder des Kreistages ist es, sowohl die Finanzierung des Kreishaushaltes als auch die ausgewogene Belastung der Kommunen und deren Einwohner im Auge zu behalten. Wir als UWG-Kreistagsfraktion versuchen durch unsere Politik diese Ausgewogenheit herzustellen. Deshalb haben wir unter anderem beantragt Zuschüsse an Vereine bzw. Institutionen gegenüber dem Vorjahr nicht zu erhöhen. Leider mussten wir erfahren, dass es bei einigen Anträgen nicht möglich ist dieses umzusetzen da vertragliche Regelungen dieses nicht zulassen. Daher werden wir in der nächsten Sitzungsrunde entsprechende Anträge an die Verwaltung stellen um für das Haushaltjahr 2026 entsprechende Regelungen treffen zu können falls diese erforderlich werden. Zu den freiwilligen Leistungen zählen auch die Zuwendungen an die Fraktionen bzw. an die Gruppe im Kreistag. Auch bei dem Betriebskostenzuschuss der Pro Wirtschaft GT GmbH wollten wir die Erhöhung für das Jahr 2025 abwenden. Die ProWi GT kann diese Differenz aus ihren eigenen Mitteln aufbringen. Doch leider fanden diese beiden Anträge keine Mehrheit. Erfreulich ist aber, dass aufgrund unseres Antrages nicht nur 50.000 €, sondern der gesamte Betrag von 121.825 € bei der Musikschule für den Kreis Gütersloh eingespart werden kann. Große Sorgen bereiten uns die Kosten / Aufwendungen, die der Kreis Gütersloh für den ÖPNV zu tragen hat. Alleine für den laufenden Haushalt werden hier 9.511.533 € eingestellt, das sind 44 % mehr als im Haushaltsjahr 2024. Und bis 2028 soll sich der Zuschussbedarf auf bis zu 12,338 Mill. € jährlich erhöhen. Und durch den beschlossenen Erwerb der Eurobahn GmbH & Co KG können noch zusätzliche Kosten für den Schienenpersonennahverkehr auf den Kreis zukommen die weitere Risiken für den laufenden und die nachfolgenden Haushalte beinhalten. Dauerthema werden sicherlich die freiwilligen und steuerbaren Leistungen des Kreises Gütersloh bleiben die voraussichtlich um weitere 3 Mio. € (ÖPNV-Kosten) steigen werden. Positiv ist anzumerken, dass im Haushalt 2025 keine weiteren neuen Stellen ausgewiesen sind. Auch muss positiv festgestellt werden, dass die Investitionen die der Kreis tätigen will oberhalb der Neuverschuldung liegt. Somit wird das Anlagevermögen erhöht und neue Werte geschaffen. Blick man jedoch in die Erläuterungen zum Haushalt muss aber auch festgestellt werden, dass sich das Eigenkapital nach und nach verringern wird. Die Ausgleichsrücklage, die mögliche Jahresfehlbeträge ausgleichen soll, wird nach der jetzigen Prognose spätestens im Jahr 2028 aufgebraucht sein. Ein weiterer Blick in den Haushaltsunterlagen zeigt, dass der Kreis bis 2028 Kredite in Höhe von insgesamt 120 Millionen € aufnehmen will. Damit erhöht sich der Schuldenstand auf über 200 Mill. € Dadurch wird sich die Zinsbelastung von 2023 bis 2028 mehr als verdreifachen und bei ca.: 2,5 Millionen Euro jährlich liegen. Als Fazit ist zu sagen, dass wir in der Zukunft kritisch die Ausgabensituation im Auge behalten müssen. Wir können nicht weiterhin einfach sagen, dass der Kreishaushalt Umlage finanziert wird und die Kommunen diese Umlage stemmen müssen. Also lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten die Ausgaben die wir beeinflussen können auf Dauer zu reduzieren. Denn wir haben kein Einnahme- sondern ein Ausgabenproblem. Abschließend möchte sich die UWG-Kreistagsfraktion bei der Verwaltung für die vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken. Die UWG-Fraktion wird mehrheitlich dem Haushalt 2025 zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Für die Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft, Digitalisierung, Finanzen und Rechnungsprü-fung am 12.02.2025, des Kreisausschusses und des Kreistages am 17.02.2025 werden von der UWG-Fraktion folgende Anträge zum Haushalt gestellt. In den u. a. Produkten werden die freiwilligen Leistungen auf den Ansatz des Jahres 2024 begrenzt bzw. um den näher genannten Betrag reduziert . 1. Produkt 154 TEP 15a Betriebskostenzuschuss Prowi verbleibt 1.236.015 € 2. Produkt 700 TEP 16b Zuschuss an die Fraktionen verbleibt bei 179.000 € 3. Produkt 015 TEP 15b Zuschuss Musikschule Kreis Reduzierung auf 2.050.581 € 4. Produkt 179 TEP 15h Förderung Schuldner- und Insolvenzberatung auf 529.000 € 5. Produkt 179 TEP 15 i Förderung Verein „Frauen für Frauen e. V.“ auf 89.000 € 6. Produkt 181 TEP 15f Offene Seniorenarbeit verbleibt bei 525.000 € 7. Produkt 183 TEP 15g Förderung Kontakt und Beratungsstellen bleibt bei 32.000 € 8. Produkt 183 TEP 15h Förderung der Beratungsstelle zur Überwindung bes. soz. Schwierigkeiten verbleibt bei 147.000 € 9. Produkt 153 TEP 16a Öffentlichkeitsarbeit/Maßnahmenkatalog Energieeinsparung Reduzierung um 50.000 auf 170.000 € 10. Produkt 198 TEP 15a Frauenberatungsstelle Nadeschda verbleibt bei 52.500 € 11. Produkt 198 TEP 15b Schwangerenberatung verbleibt bei 87.000 € 12. Produkt 198 TEP 15d Aids-Beratung verbleibt bei 61.100 € 13. Produkt 198 TEP 15e ambulante Sucht- und Drogenhilfe verbleibt bei 780.000 € Unsere Begründung: Bei der angespannten Haushaltslage des Kreises und der Kommunen muss auch der Kreis bei den freiwilligen Leistungen sparen. Die von uns vorgeschlagenen Einsparungen bedeuten zwar für die Einrichtungen teilweise härtere Einschränkung, doch wollen wir nicht – wie Andere es beantragt haben – eine Kürzung auf „Null“.

Am Freitag 26.01.2024 hat die FWG-UWG Kreistagsfraktion ihre Haushaltsberatung für das Jahr 2024 unter Beteiligung des Kreiskämmerers Herrn Poppenborg abgehalten. In der Sitzung wurden Anträge zum Haushalt 2024 erarbeitet. Diese sind an die Ausschüsse "Bildung, Kultur und Sport" und "Wirtschaft, Digitalisierung, Finanzen und Rechnungsprüfung" adressiert. Die FWG/UWG-Kreistagsfraktion stellt folgende Anträge: Die Peter-August Böckstiegel Stiftung zahlt den für 2023 nicht in Anspruch genommen Anteil des Kreiszuschusses für die Stromkosten zurück bzw. wird der Überschuss auf den Zuschuss für das Haushaltsjahr 2024 angerechnet. Zum Antrag Die freiwilligen und steuerbaren Leistungen des Kreises Gütersloh werden in allen 4 Kategorien auf den Haushaltsansatz des Jahres 2023 in Höhe von maximal 31.844.736 € festgesetzt. Zum Antrag

Nach einer langen und teilweise turbulenten Diskussion zunächst im Kreisausschuss und anschließend auch im Kreistag hat eine Mehrheit den Vorschlag der Verwaltung mit ergänzenden Vorschlägen der FDP und den Grünen zum Umbau der Gedenkstätte nicht zugestimmt. Ein Alternativvorschlag der CDU, quasi mit einem weißen Blatt Papier unter Teilnahme aller Beteiligten ein neues Konzept zu erarbeiten, fand ebenfalls keine Mehrheit. Was nun aus der Gedenkstätte wird bleibt abzuwarten.

Erinnerungskultur ist ein wichtiger Bestandteil unserer Geschichte – ganz besonders in der heutigen Zeit. Die Gedenkstätte Stalag 326 moderat auszubauen und zu pflegen ist uns als FWG/UWG wichtig. Die geplante Erweiterung der Gedenkstätte Stalag 326 hat bei den Bürgern zu einer hitzigen Debatte geführt, die nicht nur die Verantwortung für die Erinnerungskultur der Geschichte, sondern auch die große finanzielle Belastung für den Haushalt des Kreises und der Kommune in den Fokus rückt. Stalag 326 steht schon seit vielen Jahren als Gedenkstätte zur Verfügung. Viele interessierte Schüler und Schülerinnen, Eltern und weitere Personen wie z. B. Angehörige der dort ruhenden russischen Soldaten und Zivilisten haben diesen Ort bereits besucht und können dieses auch weiterhin ohne Einschränkungen tun. Bei einem geplanten Ausbau-Budget von 64 Millionen Euro und Betriebskosten von jährlich 4,6 Millionen Euro stellt sich jedoch die Frage, ob diese Investition in die Erweiterung der Gedenkstätte gerechtfertigt ist. Unter den heutigen Bedingungen ist so ein Großprojekt in seinen finanziellen Auswirkungen und Belastungen nicht ansatzweise verlässlich und vorhersehbar zu kalkulieren, so wie der LWL selber darlegt. Die allgemeinen Baukosten sind in den letzten 3 Jahren um 41,2% gestiegen. Auch haben sich seit der Erstvorstellung im Jahr 2020 die Rahmenbedingungen enorm verändert. Deutschland hat mit einer hohen Inflationsrate, hohem Flüchtlingsaufkommen und einer Energie- und nun vielleicht auch einer Wirtschaftskrise zu kämpfen. Mit dem Wissen der stetig wachsenden finanziellen Belastungen für den Kreis Gütersloh und den einzelnen Kommunen und somit auch auf jeden Steuerzahler im Kreis Gütersloh durch Ausbau der Schulen und Kindergärten, den Ukrainekrieg und vieles mehr, sind dieser Ausbau und die Weiterentwicklung in unseren Augen nicht vertretbar. Bei einem Haushaltsetat von 600 Mio. € von denen über 95% Pflichtausgaben sind, verbleibt nur ein geringer Teil der Einnahmen die der Kreis als freiwillige Ausgaben verwalten kann. Von den 27 Millionen, die wir als freiwillige Ausgaben bereits verplanen, würden die ca. 500Tsd € für Stalag 326 die frei verfügbaren Mittel des Kreises dauerhaft einschränken. Deswegen können wir als FWG/UWG diesem überdimensionierten Ausbau und der -Weiterentwicklung der Gedenkstätte Stalag 326 so nicht zustimmen. Wir hoffen deshalb, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung keine Mehrheit findet. Die Trennung von Polizeischule und Stalag 326 könnte trotzdem erfolgen. Hierdurch wird endlich die notwendige eigenständige zusammenhängende Fläche hergestellt. Dem Vorschlag, den Förderverein finanziell deutlich stärker zu unterstützen, können wir zustimmen. Sofern dann noch die Stadt Schloss Holte-Stukenbrock ihre finanzielle Zusage für Stalag 326 aufrecht erhält, sehen wir gute Chancen dass der Förderverein seine Arbeit auf hohem Niveau weiterführen kann. Hier könnte auch geprüft werden, inwieweit eine Zusammenarbeit mit den Einrichtungen in Hemer und Bocholt sinnvoll und möglich wäre.